Was ist in der Bildschirmarbeitsverordnung geregelt?
Die Bildschirmarbeitsverordnung macht klare Vorgaben für die Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen.
Ziel ist es, störende Lichtreflexe auf Bildschirmen und Arbeitsflächen zu minimieren, indem Beleuchtungsstärke und Lichtverteilung festgelegt werden. Deshalb sollte beispielsweise der Schreibtisch immer im 90-Grad-Winkel zum Fenster stehen, um das einfallende Tageslicht optimal zu nutzen. Pendel- oder Stehleuchten, die sowohl direktes als auch indirektes Licht abgeben, sorgen für ausreichenden Komfort am Bildschirmarbeitsplatz. Zur gleichmäßigen Verteilung der Lichtstärke tragen helle Wände und Decken bei.